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Einkommenssteuer in der Schweiz

In der Schweiz können sowohl der Bund, als auch die Kantone und die einzelnen Gemeinden Steuern erheben. Bezüglich der Einkommenssteuer kann der Bund nach einer progressiven Staffelung maximal 11,5 % an Einkommensteuer erheben.

Im Übrigen kommt es bezüglich der Steuerbelastung auf die regionale Lage an, da jeder Kanton per Gesetz seine eigenen Einkommenssteuertarife festsetzt. Diese stellen die sog. einfache Steuer dar, die an die Kantone geleistet werden.

Per Volksentscheid wird in jeder Gemeinde über den sog. Steuerfuß entscheiden. Dieser ist ein Multiplikator der einfachen Steuer und je nach Bedarf zwischen den einzelnen Gemeinden sehr unterschiedlich. Die diesbezüglichen Steuern fließen der Gemeinde zu.

Die einfache Steuer vom Einkommen beträgt im Kanton Thurgau beispielsweise:

Fr.
0,-
bis   Fr.
11.700,-
und 2,0 %
für den Mehrbetrag
Fr.
46,-
bis   Fr.
14.000,-
und 3,0 %
für den Mehrbetrag
Fr.
106,-
bis   Fr.
16.000,-
und 4,0 %
für den Mehrbetrag
Fr.
186,-
bis   Fr.
18.000,-
und 5,0 %
für den Mehrbetrag
Fr.
286,-
bis   Fr.
20.000,-
und 6,0 %
für den Mehrbetrag
Fr.
346,-
bis   Fr.
21.000,-
und 7,0 %
für den Mehrbetrag
Fr.
3776,-
bis   Fr.
70.000,-
und 8,0 %
für den Mehrbetrag
Fr.
7376,-
bis   Fr.
115.000,-
und 8,5 %
für den Mehrbetrag
Fr.
16.726,-
bis   Fr.
225.000,-
und 9,0 %
für den Mehrbetrag
Fr.
50.476,-
bis   Fr.
600.000,-
und 8,5 %
für den Mehrbetrag

Für gemeinsam steuerpflichtige Ehepaare wird der Steuersatz ermittelt, indem das steuerbare Einkommen durch den Divisor 1,9 geteilt wird.

Ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 100.000,- Fr. bewirkt bei Alleinstehenden unter Berücksichtigung des Steuerfußes der Gemeinde Aadorf einen zu zahlenden Einkommenssteuerbetrag in Höhe von 19.639,70 Fr. (= 6.176 Fr. kantonale Steuer + 13.463,70 Fr. „Gemeindesteuern“) zuzüglich der Bundessteuer in Höhe von 3.140,75 Fr., also eine einkommenssteuerliche Gesamtbelastung von 22,78 %.
In der Gemeinde Fischingen liegt die zu zahlende Einkommenssteuer bei 21.616,00 Fr. zuzüglich der Bundessteuer, also bei einer Belastung von 24,76 %.                     

Bei Ehegatten beläuft sich die Einkommenssteuer bei einem zu versteuernden Einkommen von 100.000,- Fr. in Aadorf auf 17,64 %, in Fischingen auf 19,19 %.

Eine genaue Überprüfung, in welchem Kanton bzw. welcher Gemeinde man sich niederlassen möchte, sollte daher vorgenommen werden.

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