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Sozialversicherung in der Schweiz

Die Sozialversicherungsbeiträge in der Schweiz sind vergleichsweise niedrig. Insbesondere die Arbeitgeber dürften eine erhebliche Entlastung dadurch feststellen, dass u.a. die Krankenversicherung vollständig von den Arbeitnehmern zu finanzieren ist, sofern dem kein Tarifvertrag entgegensteht.

Das Sozialversicherungssystem in der Schweiz besteht aus drei Säulen. Die erste Säule der staatlichen Vorsorge besteht aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung und aus der Invaliditätsversicherung. Die zweite Säule umfasst die berufliche Vorsorge, die dazu dient, nach Beendigung des Arbeitslebens den gewohnten Lebensstandard zu sichern. Für alle unselbständig Tätigen sind diese Versicherungen obligatorisch. Finanziert werden diese Säulen je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Die dritte Säule besteht aus freiwilligen Versicherungen der privaten Vorsorge, welche bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei sind. Die entsprechenden Kosten hat der Arbeitnehmer jedoch allein zu tragen.

Auch die Kosten der sog. Obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind anders als in Deutschland allein vom Arbeitnehmer zu tragen. Die Beiträge werden daher nicht vom Lohn einbehalten und abgeführt, sondern sind direkt von dem Versicherten zu entreichten. Daneben kann der Arbeitnehmer noch eine weitere, freiwillige Versicherung abdecken, die im Fall der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall einspringt, wenn der Arbeitgeber hierzu nicht mehr verpflichtet ist. Diese Leistung ist von der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht umfasst.

Die Prämien der Krankenversicherungen richten sich nach einer Kopfprämie, die regional von den Versicherungen festgelegt wird und für alle Versicherten gleich hoch ist. Bei zu hoher Belastung springt jedoch u.U. der Kanton ein.

Abgesehen von den Krankenversicherungen ergeben sich so folgende Sozialbeiträge:

Sozialbeiträge 2006 (in % der Bemessungsgrundlage)
Versicherungsart Arbeitnehmer Arbeitgeber
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) 4,2 4,2
Invaliditätsversicherung (IV) 0,7 0,7
Erwerbsersatzordnung (EO) 0,15 0,15
Arbeitslosenversicherung (ALV) 1,0 bis zu einem Maximalverdienst von 8.900 Fr. 1,0 bis zu einem Maximalverdienst von 8.900 Fr.
Berufliche Vorsorge (BV) Alterkapital: 3,5 bis 9,0;
Risikoversicherung: 1,25 bis 1,5
Alterskapital: 3,5 bis 9,0;
Risikoversicherung: 1,25 bis 1,5
Berufsunfallversicherung Keine 0,041 bis 17,193 des versicherten Verdienstes bis max. 106.800 Fr./Jahr
Nichtberufsunfall Versicherung 0,823 bis 4,39 1) (obligatorisch, sofern Art. 8 ALV vom 25.06.1982 erfüllt ist (freiwillige Übernahme durch Arbeitgeber möglich)
Familienzulagen 0,3 (nur im Kanton Wallis) Bundesordnung: 2 Kantonale Ordnung: 0,1 bis 5,0
1) Bruttoprämie auf prämienpflichtiger Betriebsunfallversicherungslohnsumme,
max. 106.800 Fr., abhängig von Branche und Betriebsrisiko.

Die Beiträge der Beruflichen Vorsorge (BV) variieren von einer Pensionskasse zur anderen und je nach Finanzierungsart.

Der Mindestsatz, der je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen wird ist:

Altersjahr

Ansatz in % des koordinierten Lohnes
(zwischen 22.575 Fr. und 77.400 Fr.)

25 – 34

7

35 – 44

10

45 – 54

15

55 – 65

18

Die Prämien der Berufsunfälle und Berufskrankheiten werden vom Arbeitgeber übernommen. Sie werden in Promille des Versichertenverdienstes erhoben. Die Betriebe werden dabei nach ihrer Art und ihren Verhältnissen in Klassen des Prämientarifs und hierin in Stufen eingereiht, wobei insbesondere der Unfallgefahr und dem Stand der Unfallverhütung Rechnung getragen wird. Der Nettoprämiensatz kann zwischen 0,041 % und 17,193 % variieren. Hinzu kommen noch Zuschläge für Verwaltungskosten etc.

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